Grundversorgung
Grundversorgung Strom
Grundversorgungspflicht ist die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung zu beliefern und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Abs. 1 EnWG).
Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).
Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, zum 1. Juli 2009 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Grundversorger für das Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für die Kernstadt Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach und Heidelsheim ist der Vertrieb der ewb.
Grundversorger für das Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für Helmsheim und Büchenau ist die EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH.